Pflegeheime werden transparent - Umgang mit Fehlbewertungen

Themenbereich: Medizinrecht
 

Vor einigen Monaten hat der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) begonnen Pflegeeinrichtungen unangekündigt zu überprüfen. Die Ergebnisse diese Bewertungen sind im Internet einzusehen (http://www.pflegelotse.de/ ).


 

Diese sogenannten Transparenzberichte sind einheitlich gestaltet und sollen dem Verbraucher die Möglichkeit geben einen übersichtlichen Vergleich über die einzelnen Einrichtungen zu erhalten.
Unklar ist derzeit die rechtliche Situation, ob ein gegebenenfalls fehlerhafter Transparenzbericht bereits vor einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren veröffentlicht werden muss.


Das Sozialgericht Münster hat in einem Eilverfahren entschieden, dass eine Pflegeeinrichtung die Veröffentlichung verhindern kann. Das Gericht vertritt die Auffassung, dass eine Veröffentlichung des Berichts mit der Note mangelhaft erhebliche Wettbewerbsnachteile mit sich bringen kann und damit ein wirtschaftlicher Schaden der Einrichtung zu erwarten ist. Solange die veröffentlichen Ergebnisse auf einer unsicheren Tatsachengrundlage beruhen, stellt die Veröffentlichung einen Eingriff in das Grundrecht der Berufsfreiheit dar. (SG Münster, Beschluss vom 18.02.10, Az.: S 6 P 202/09 ER)

Anders hat das Sozialgericht Dortmund entscheiden. Hier musste Transparenzbericht veröffentlicht werden. Das Gericht sah in dem Bericht zwar empfindliche Feststellungen zu Defiziten in der Pflegeeinrichtung enthalten. Diese seien auch geeignet, Interessenten von der Wahl der Folgeeinrichtung abzuhalten. Aus der Sicht der Richter sei der Bericht des MDK jedoch sogfältig erstellt worden, denn er beruhe auf einer zweitägigen gründlichen Ermittlung mehrere Prüfer in dem Pflegeheim. Die Pflegeverbände seien an der Erstellung der Qualitätsrichtlinien beteiligt gewesen und die unangemeldete Durchführung der Qualitätsprüfung entspreche der gesetzlichen Vorgabe. (Sozialgericht Dortmund, Beschluss vom 11.01.2010, Az.: S 39 P 279/09 ER)

Sollten Sie hierzu Fragen haben, sprechen Sie mich an.


 

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