Geschwindigkeitsmessungen

Themenbereich: Verkehrsrecht
 
Zu schnell fahren darf man nirgendwo. Gleichwohl gibt es für die Geschwindigkeitsmessverfahren in den einzelnen Bundesländern interne Verwaltungsrichtlinien, die beachtet werden müssen.
 
In den meisten Ländern ist in diesen Richtlinien festgelegt, dass Geschwindigkeitsmessungen nicht in unmittelbarer Nähe zu Geschwindigkeitsbeschränkungen durchgeführt werden sollen. Der vorgeschriebene Abstand beträgt meist 150-200m. Wird dennoch in diesem Bereich gemessen, ist die Messung zwar nicht ungültig, sie ist aber in der Regel nicht geeignet, ein Fahrverbot zu rechtfertigen. Dies gilt insbesondere bei Messungen in der Nähe von Ortseingangsschildern. Sollten Sie in der Nähe von Geschwindigkeitsbegrenzungen geblitzt werden, empfiehlt es sich daher stets sich den Aufbau der Messstelle zu merken und ihn gegebenenfalls unter Orientierung an Geländepunkten aufzuzeichnen. So kann bei falschen Angaben im Messprotokoll später auch noch ein entlastender Beweis geführt werden.
 

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Dr. Freund, Olav - Rechtsanwalt

Fachanwalt für Strafrecht

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