Erbe ablehnen: Schulden erben ist keine Pflicht
Themenbereich: Erbrecht
Wer
Schulden erbt, haftet grundsätzlich mit seinem gesamten eigenen Vermögen. Einen
überschuldeten Nachlass können Erben allerdings innerhalb einer Frist
ablehnen. Wer sich dabei falsch
entscheidet, kann das auch im Nachhinein noch anfechten, wie der Anwalt- und
Notarverein Lippstadt e. V. informiert.
In Deutschland werden jedes Jahr ca. 400 Milliarden
Euro vererbt. Doch was in manchem Testament hinterlassen wird, ist für die
Erben kein Grund zur Freude. Immer wieder
werden auch Schulden vererbt oder zum Beispiel sanierungsbedürftige Immobilien
hinterlassen. Erben verschuldeter Nachlässe stehen allerdings Möglichkeiten zur
Verfügung, um ein Abrutschen in die fremdverschuldete Schuldenfalle zu
verhindern.
Die einfachste Möglichkeit ist, das Erbe schlicht abzulehnen. „Sobald
das Testament eines Verstorbenen eröffnet ist, bleiben den
Erben sechs Wochen Bedenkzeit“, informiert der Anwalt- und Notarverein
Lippstadt e. V. Existiert kein Testament, läuft die sechswöchige Frist ab,
sobald die Angehörigen über die Erbschaft informiert worden sind. Hat der
Verstorbene im Ausland gelebt, verlängert sich die Bedenkzeit auf sechs Monate.
Das Gleiche gilt, wenn der Erbe von der Erbschaft erfährt, während er sich im
Ausland aufhält.
Wer ein Erbe ausschlagen möchte, muss beim zuständigen
Nachlassgericht eine Ausschlagungserklärung abgeben. In der Regel ist das
Amtsgericht der Stadt zuständig, in der der Verstorbene zuletzt gewohnt hat. Dabei
ist wichtig zu beachten: Erben müssen ihre Unterschrift unter der Erklärung bei
einem Notar beglaubigen lassen.
Annehmen
oder Ausschlagen? Gleichgültig, welche Entscheidung Erben auch treffen, völlig
unumkehrbar ist sie nicht. Erben können die Verzichtserklärung anfechten,
wenn sie dafür einen berechtigten Grund haben. Zum Beispiel, wenn sie nicht
über das gesamte Vermögen des Verstorbenen informiert waren, als sie das Erbe
ausgeschlagen haben. „Genauso können Angehörige ihre
Entscheidung anfechten, wenn sie das Erbe angenommen haben und erst danach
entdecken, dass der Verstorbene Steuerschulden hatte“, bestätigt der
Anwalt- und Notarverein Lippstadt e. V.
Wer sich dazu entschließt, Schulden als Erbe anzunehmen, kann zusätzlich
eine weitere Möglichkeit nutzen, nur beschränkt für den Nachlass haften zu
müssen: Indem gegenüber den Gläubigern des Erblassers eine sogenannte
Dürftigkeitseinrede erhoben wird. Dann wird nur der Nachlass des
Erblassers zur Zahlung der Schulden genutzt.
Was
allerdings nicht geht: Ein Erbe nur teilweise anzunehmen. Hier gilt das Prinzip
„Ganz oder gar nicht.“ Nur das positive Vermögen eines Nachlasses zu
akzeptieren, Schulden aber abzulehnen, erlaubt der Gesetzgeber nicht. Sie wollen ein Testament aufsetzen, benötigen
wegen Ihrer Nachlassregelung Beratung oder wollen eine Verzichtserklärung
erstellen oder anfechten? Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Ihrer Nähe
finden Sie unter: www.anwaltverein-lippstadt.de
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Autor
Beese, Martina - Rechtsanwalt
Kanzlei: Engemann und Partner
Kastanienweg 9
59555 Lippstadt
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