Anwalt- und Notarverein Lippstadt e.V.
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So finden Sie in der Rubrik "Bürgerservice" Beiträge unserer Mitglieder zu ausgewählten Rechtsgebieten.
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Im Veranstaltungskalender sind die Veranstaltungen der Mitglieder für Lippstädter Bürger - Privatpersonen ebenso wie Unternehmer- zusammengefasst.
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Unsere Mitglieder wie auch der Vorstand wünschen Ihnen auf unserer Seite viel Spaß und hoffentlich viele interessante und für Sie hilfreiche Informationen. Unsere spezialisierten Rechtsanwälte und Notare helfen Ihnen gerne weiter.
Es lohnt sich immer, Experten an seiner Seite zu haben.
Daher: Vertrauen ist gut, Anwalt ist besser!
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Auszug aus unserem Bürgerservice |
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Autor: Beese, Martina
Im Winter kann das Büro auskühlen. Fallen die Temperaturen unter ein bestimmtes Niveau, haben Arbeitnehmer ein Recht auf wärmere Räume. Handeln die Vorgesetzten nicht, können die Arbeitnehmer mitunter sogar frühzeitig nach Hause gehen, berichtet der Anwalt- und Notarverein Lippstadt e. V.
Ein Chef muss im Rahmen seiner Fürsorgepflicht den Arbeitsplatz zumutbar gestalten, er darf weder zu warm noch zu kalt sein. Wer überwiegend sitzend seinem Job im Büro nachgeht, darf mindestens 19 Grad Lufttemperatur verlangen. So schreiben es die Technischen Regeln für Arbeitsstätten vor.
„Wann der Arbeitgeber Wärmemaßnahmen ergreifen muss, hängt aber auch vom individuellen Empfinden seiner Angestellten ab“, sagt der Anwalt- und Notarverein Lippstadt. Wer schnell friere und einen zugigen Arbeitsplatz habe, könne seinen Chef darum bitten, einen anderen Platz zu bekommen.
Darüber hinaus ist die Tätigkeit entscheidend. Wer berufsbedingt an der frischen Luft arbeitet, etwa als Bauarbeiter, muss andere Mindesttemperaturen ertragen als ein Büroangestellter. Für diese Berufsfelder gibt es keine klar definierten Untergrenzen - der Einzelfall entscheidet.
Wer unter zu geringen Temperaturen leidet, sollte das Gespräch mit seinen Vorgesetzten suchen. Wer seine Arbeit eigenständig niederlegt und nach Hause geht, riskiert mindestens eine Abmahnung.
Sollten sich aber keine höheren Temperaturen einstellen, können Arbeitnehmer sogar frei bekommen. Doch ist das eine eher theoretische Möglichkeit, da Vorgesetzte ein hohes Eigeninteresse an zumutbaren Arbeitsbedingungen haben.
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