Am 18.06.2009 hat der Bundestag nach jahrelanger teils sehr kontroverser Diskussion ein Gesetz verabschiedet, das erstmals die sog. "Patientenverfügung" gesetzlich regelt.
Schon bislang war zwar die Rechtsverbindlichkeit von Patientenverfügungen weitgehend anerkannt. So hat der Bundesgerichtshof mit zwei Beschlüssen vom 17.03.2003 und 08.06.2005 bereits das Selbstbestimmungsrecht des Patienten betont und deshalb auch die Verbindlichkeit einer Patientenverfügung bestätigt. Gleichwohl herrschte aber in der Praxis eine gewisse Unsicherheit, weil gesetzliche Regelungen fehlten. Die neuen Regelungen werden am 01.09.2009 in Kraft treten. Im Wesentlichen sehen sie Folgendes vor: Fortsetzung folgt!!
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