Patientenverfügung
Themenbereich: Familienrecht
Gesetzliche Regelung zur Patientenverfügung verabschiedet
Der Bundestag hat am 18.06.2009 das 3. Gesetz zur Änderung des Betreungsrechts verabschiedet.
Damit ist erstmals eine gesetzliche Regleung zur sog. "Patientenverfügung" geschaffen worden.
Mit einer Patientenverfügung kann man für den Fall seiner späteren Entscheidungsunfähigkeit den behandelndenh Arzt anweisen, bestimmte Behandlungen nicht mehr durchzuführen, z. B. auf künstliche Ernährung oder künstliche Beatmung zu verzichten.
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Autor
Klaus, Jutta - Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Familienrecht
Kanzlei: Anwaltsbuero Klaus
Bachstr. 42
59590 Geseke
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