Patientenverfügung

Themenbereich: Familienrecht
 
Gesetzliche Regelung zur Patientenverfügung verabschiedet
 

Der Bundestag hat am 18.06.2009 das 3. Gesetz zur Änderung des Betreungsrechts verabschiedet.

Damit ist erstmals eine gesetzliche Regleung zur sog. "Patientenverfügung" geschaffen worden.

Mit einer Patientenverfügung kann  man für den Fall seiner späteren Entscheidungsunfähigkeit den behandelndenh Arzt anweisen, bestimmte Behandlungen nicht mehr durchzuführen, z. B. auf künstliche Ernährung oder künstliche Beatmung zu verzichten.


 

Autor


Klaus, Jutta - Rechtsanwalt und Notar

Fachanwalt für Familienrecht

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