Nicht nur bei Konflikten in der Familie: So erreichen Betroffene Ansprechpartner in Rechtsfragen

Themenbereich: Familienrecht
 

Die Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen in Deutschland werden möglicherweise bald gelockert. Für die Konflikte in Familien und Beziehungen, die sie ausgelöst haben, gilt das nicht automatisch. Die ungewohnte Nähe konnte bzw. kann Beziehungen zum Scheitern bringen und sogar gefährlich werden, wie der Anwalt- und Notarverein Lippstadt e.V. warnt. In diesen und anderen Fällen erreichen Betroffene Anwältinnen und Anwälte auch während Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen, unabhängig davon, ob es „dringend“ ist oder nicht.


 

„Die Wohnung zu verlassen um eine Anwaltskanzlei aufzusuchen, ist nach den derzeit geltenden Regelungen erlaubt“, sagt der Anwalt- und Notarverein Lippstadt e.V. „Das gilt nicht nur für Familienrecht, sondern natürlich auch für andere Rechtsfragen rund um arbeiten, wohnen, soziale Fragen und so weiter.“Anwältinnen und Anwälte seien weiterhin persönlich und telefonisch für ihre Mandanten da. In einem Telefonat könne dann geklärt werden, ob ein Besuch in der Kanzlei notwendig ist.

Einen Termin in der Anwaltskanzlei darf man auch in Ländern wahrnehmen, in denen nur

sogenannte unaufschiebbare Gründe als Ausnahme von der Ausgangsbeschränkung erlaubt sind. „Als Ratsuchender weiß man im Voraus gar nicht, ob ein Rechtsproblem eilig ist oder nicht“, sagt der Anwalt- und Notarverein Lippstadt e.V. „Ein Besuch in der Anwaltskanzlei ist also immer erst einmal unaufschiebbar.“ Außerdem gelte das Mandatsgeheimnis. Der Polizei sollte man den Grund für den Besuch in der Kanzlei nicht nennen.

Die Statistiken zeigen es: Fälle von häuslicher Gewalt nehmen wegen der Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen zu. Auch viele andere familienrechtliche Konflikte dulden keinen Aufschub, ob bei häuslicher Gewalt oder bei Fragen des Umgangs- oder Sorgerechts. „Wichtig ist, dass die Betroffene häuslicher Gewalt sich schnellstmöglich Hilfe holen“, sagt der Anwalt- und Notarverein Lippstadt e.V. Der erste Schritt sei es, die Polizei zu rufen. Die Beamten könnten ein Kontakt­verbot und einen Platz­verweis aussprechen. „Auch Anwältinnen und Anwälte sind für Opfer häuslicher Gewalt da, insbesondere wenn es darum geht, rechtliche Schritte einzuleiten“, fügt der Anwalt- und Notarverein Lippstadt e.V. hinzu.

 

Es zeigt sich aber auch ein Bedarf nach Beratung in anderen familienrechtlichen Fragen: So etwa beim Umgangsrecht geschiedener oder getrennt lebender Eltern. Anwältinnen und Anwälte beraten dazu, ob und wie Mütter und Väter trotz Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen ihr Umgangsrecht ausüben können.

Auch wenn ein Paar die Frage nach dem Unterhalt bereits geregelt hat – durch die Corona-Krise hat sich die finanzielle Situation vieler Menschen verschoben. Zahlt der Ex-Partner nun keinen Unterhalt mehr, müssen der Unterhaltsberechtigten ihn zunächst schriftlich dazu auffordern. „Diese Unter­halts­pflicht sollten Unter­halts­be­rech­tigte amtlich dokumen­tieren lassen, was mit einer sogenannten Titulierung möglich ist“, sagt der Anwalt- und Notarverein Lippstadt e.V. Eine Unterhaltsklage sei die letzte Konsequenz. Allerdings könne sich auch das Einkommen desjenigen verringert haben, der Unterhalt zahlen muss. Auch dies müsse geklärt werden.

 

Anwälte und Anwältinnen für Familienrecht beraten in allen Fragen rund um Trennung, Scheidung und Unterhalt. Eine anwaltliche Beratung ist dabei nicht nur für jene wichtig, die Unterhalt bekommen. Auch Zahlungspflichtige sollten sich beraten lassen, unter anderem um die richtige Unterhaltshöhe festzustellen.

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte für Familienrecht in Ihrer Nähe finden Sie unter:

www.anwaltverein-lippstadt.de



 

Autor


Beese, Martina - Rechtsanwalt


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