Nicht nur bei Konflikten in der Familie: So erreichen Betroffene Ansprechpartner in Rechtsfragen
Themenbereich: Familienrecht
Die Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen in
Deutschland werden möglicherweise bald gelockert. Für die Konflikte in Familien
und Beziehungen, die sie ausgelöst haben, gilt das nicht automatisch. Die
ungewohnte Nähe konnte bzw. kann Beziehungen zum Scheitern bringen und sogar
gefährlich werden, wie der Anwalt- und Notarverein Lippstadt e.V. warnt. In
diesen und anderen Fällen erreichen Betroffene Anwältinnen und Anwälte auch
während Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen, unabhängig davon, ob es „dringend“
ist oder nicht.
„Die
Wohnung zu verlassen um eine Anwaltskanzlei aufzusuchen, ist nach den derzeit
geltenden Regelungen erlaubt“, sagt der Anwalt- und Notarverein Lippstadt
e.V. „Das gilt nicht nur für Familienrecht, sondern natürlich auch für
andere Rechtsfragen rund um arbeiten, wohnen, soziale Fragen und so weiter.“Anwältinnen und Anwälte seien weiterhin persönlich und telefonisch für ihre
Mandanten da. In einem Telefonat könne dann geklärt werden, ob ein Besuch in
der Kanzlei notwendig ist.
Einen
Termin in der Anwaltskanzlei darf man auch in Ländern wahrnehmen, in denen nur
sogenannte
unaufschiebbare Gründe als Ausnahme von der Ausgangsbeschränkung erlaubt sind. „Als
Ratsuchender weiß man im Voraus gar nicht, ob ein Rechtsproblem eilig ist oder
nicht“, sagt der Anwalt- und Notarverein Lippstadt e.V. „Ein Besuch in
der Anwaltskanzlei ist also immer erst einmal unaufschiebbar.“ Außerdem gelte das Mandatsgeheimnis. Der
Polizei sollte man den Grund für den Besuch in der Kanzlei nicht nennen.
Die
Statistiken zeigen es: Fälle von häuslicher Gewalt nehmen wegen der Kontakt-
und Ausgangsbeschränkungen zu. Auch viele andere familienrechtliche Konflikte
dulden keinen Aufschub, ob bei häuslicher Gewalt oder bei Fragen des Umgangs-
oder Sorgerechts. „Wichtig ist, dass die Betroffene häuslicher Gewalt sich
schnellstmöglich Hilfe holen“, sagt der Anwalt- und Notarverein Lippstadt
e.V. Der erste Schritt sei es, die Polizei zu rufen. Die Beamten könnten ein
Kontaktverbot und einen Platzverweis aussprechen. „Auch Anwältinnen und
Anwälte sind für Opfer häuslicher Gewalt da, insbesondere wenn es darum geht,
rechtliche Schritte einzuleiten“, fügt der Anwalt- und Notarverein
Lippstadt e.V. hinzu.
Es
zeigt sich aber auch ein Bedarf nach Beratung in anderen familienrechtlichen
Fragen: So etwa beim Umgangsrecht geschiedener oder getrennt lebender Eltern.
Anwältinnen und Anwälte beraten dazu, ob und wie Mütter und Väter trotz
Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen ihr Umgangsrecht ausüben können.
Auch
wenn ein Paar die Frage nach dem Unterhalt bereits geregelt hat – durch die
Corona-Krise hat sich die finanzielle Situation vieler Menschen verschoben.
Zahlt der Ex-Partner nun keinen Unterhalt mehr, müssen der
Unterhaltsberechtigten ihn zunächst schriftlich dazu auffordern. „Diese
Unterhaltspflicht sollten Unterhaltsberechtigte amtlich dokumentieren
lassen, was mit einer sogenannten Titulierung möglich ist“, sagt der Anwalt-
und Notarverein Lippstadt e.V. Eine Unterhaltsklage sei die letzte
Konsequenz. Allerdings könne sich auch das Einkommen desjenigen verringert
haben, der Unterhalt zahlen muss. Auch dies müsse geklärt werden.
Anwälte
und Anwältinnen für Familienrecht beraten in allen Fragen rund um Trennung,
Scheidung und Unterhalt. Eine anwaltliche Beratung ist dabei nicht nur für jene
wichtig, die Unterhalt bekommen. Auch Zahlungspflichtige sollten sich beraten
lassen, unter anderem um die richtige Unterhaltshöhe festzustellen.
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte für
Familienrecht in Ihrer Nähe finden Sie unter:
www.anwaltverein-lippstadt.de
|
Autor
Beese, Martina - Rechtsanwalt
Kanzlei: Engemann und Partner
Kastanienweg 9
59555 Lippstadt
|
"Die einzelnen Beiträge stammen von dem jeweils angegebenen Autor. Der jeweilige Autor ist für den Inhalt des Beitrages verantwortlich. Bei dem Autor liegen die Urheberrechte an dem jeweiligen Beitrag. Der Anwalt und Notarverein Lippstadt betreibt keine Rechtsberatung. Bei Fragen zu den einzelnen Beiträgen wenden Sie sich bitte direkt an den Autor."
|