Bei Scheidung: Anwältin oder Anwalt für jeden Partner
Themenbereich: Familienrecht
Wenn die Ehe nicht mehr funktioniert, ist das für beide Partner meist
sehr schmerzhaft. Und dann steht ihnen auch noch ein rechtliches Prozedere
bevor. Der Anwalt- und Notarverein Lippstadt e.V. erklärt, wie eine Scheidung
abläuft – und dass beide Partner je einen eigenen Anwalt engagieren sollten.
Eine Scheidung ist nur möglich, wenn die Ehepartner mindestens ein Jahr lang
in getrennten Haushalten gelebt haben. „Vor Ablauf
des Trennungsjahres können sich Paare nur in Ausnahmefällen scheiden lassen“,
sagt der Anwalt- und Notarverein Lippstadt e.V. So ein Ausnahmefall sei, wenn einer
der Partner den anderen verleumde oder gewalttätig sei.
Das Trennungsjahr beginnt, wenn das Paar sich trennt und einer der beiden
Partner aus der gemeinsamen Wohnung auszieht. Ist
das Trennungsjahr vorbei, kann einer der Partner die Scheidung einreichen. Dabei
herrscht Anwaltszwang: Nur eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt
darf den Antrag an das Familiengericht leiten.
Sobald der Scheidungsantrag beim Gericht
eingeht, leitet es ihn zusammen mit den Formularen zum Versorgungsausgleich an
den anderen Ehepartner weiter. Beim Versorgungsausgleich werden alle
Rentenansprüche, die ein Paar in seiner Ehe gesammelt hat, zwischen den
Partnern aufgeteilt.
Anschließend legt das Gericht den
Scheidungstermin fest. Daran müssen beide Partner teilnehmen. Der Partner, der
den Scheidungsantrag gestellt hat, muss seine Anwältin oder seinen Anwalt
mitbringen. Der andere kann ebenfalls mit einem Anwalt kommen.
Bei dem Termin fragt die
Familienrichterin oder der Familienrichter die Partner, wie lange sie bereits voneinander
getrennt leben und ob sie die Scheidung wollen. Stimmen beide zu, ist die Ehe
geschieden. Der Richter verkündet dann den Scheidungsbeschluss. Wenn niemand
dagegen Beschwerde einlegt, wird er nach einem Monat rechtskräftig.
Das Familiengericht kümmert sich bei einer Scheidung nur um den
Versorgungsausgleich automatisch. Möchten die Partner vor Gericht weitere Dinge
entscheiden lassen, müssen sie das durch einen Anwalt beantragen. Erst auf
Antrag berechnet das Gericht zum Beispiel den Vermögensausgleich oder den
Unterhalt oder entscheidet, wer weiter in der ehelichen Wohnung leben darf.
Alternativ können die beiden Partner diese
Dinge auch unter sich ausmachen und sie
in einer Scheidungsfolgenvereinbarung
festhalten. Diese muss notariell beurkundet werden. Spätestens jetzt ist es
wichtig, dass jeder einen eigenen Anwalt ins Boot holt. „Bei einer Scheidung sollte jeder Ehepartner einen Anwalt haben und
sich im Vorfeld von diesem beraten lassen“, empfiehlt Anwalt- und Notarverein Lippstadt
e.V. Das gelte auch, wenn sich beide Partner einig seien, wie sie ihre
Angelegenheiten regeln möchten.
Der Anwalt- und Notarverein Lippstadt e.V. erklärt weiter: „Eine
Scheidung hat langfristige finanzielle und den Versicherungsschutz betreffende
Folgen, die viele Scheidungswillige nicht in vollem Umfang überblicken können.“ Wenn sich beide Seiten
von einem Anwalt beraten lassen, könne eine Scheidungsfolgenvereinbarung ausgehandelt
werden, die alle wichtigen Aspekte abdeckt und keinen Partner benachteiligt.
Sie möchten sich
scheiden lassen? Oder streiten sich mit Ihrer Ex-Partnerin oder Ihrem
Ex-Partner um Geld? Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte für Familienrecht in
Ihrer Nähe finden Sie unter: www.anwaltverein-lippstadt.de
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Autor
Beese, Martina - Rechtsanwalt
Kanzlei: Engemann und Partner
Kastanienweg 9
59555 Lippstadt
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