Berufsunfähigkeitsversicherung: Vollkommene Offenheit beim Abschluss ratsam
Themenbereich: Versicherungsrecht
Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung)
gilt als eine der wichtigsten Versicherungen für Arbeitnehmer. Dennoch sagen
mehr als drei Viertel der auf das Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwältinnen
und Rechtsanwälte, dass es hier im Schadensfall besonders häufig zu
Streitigkeiten kommt. Das geht aus einer Forsa-Umfrage unter den Mitgliedern
der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein von 2014 hervor.
Der Anwalt- und Notarverein Lippstadt e.V. erklärt, worauf Verbraucher beim Vertragsabschluss
achten müssen.
Weigert sich die BU-Versicherung zu zahlen, hängt das meist mit den Gesundheitsfragen zusammen, die man beim Vertragsabschluss beantworten muss. Die Versicherung zahlt unter Umständen nicht, wenn Verbraucher hier falsche oder unvollständige Angaben gemacht haben. Das ist möglicherweise passiert, weil der Versicherungsvermittler erklärt hat, die Fragen hätten keine so große Bedeutung.
Es kann selbst dann zu Streitigkeiten kommen, wenn Verbraucher alle
Vorerkrankungen angegeben haben, die ihnen bekannt sind. „Manchmal
tragen Ärzte Diagnosen oder Verdachtsdiagnosen in die Krankenakte ein, von
denen die Patienten gar nichts wissen“, sagt der Anwalt- und Notarverein
Lippstadt e.V. Deshalb könnten sie diese natürlich auch nicht angeben. „Die Versicherung kann das später als
arglistige Täuschung auslegen“, warnt der Anwalt- und Notarverein Lippstadt
e. V. Sie zahle dann nicht und der Versicherte erhalte auch seine Beiträge
nicht zurück. Um dies zu vermeiden, sollten Verbraucher unbedingt alle
Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantworten. Auch kurze, scheinbar unwichtige
Erkrankungen müssen genannt werden. „Außerdem
können Verbraucher bei der Krankenversicherung eine Liste mit allen Ärzten
anzufordern, bei denen sie in Behandlung waren. Häufig stehen in dieser Liste
auch Diagnosen“, rät der Anwalt-
und Notarverein Lippstadt e. V. Wenn Verbraucher die Liste an die BU-Versicherung übermitteln und die
Ärzte von ihrer Schweigepflicht gegenüber der Versicherung entbinden, kann die
Versicherung sich bei den Medizinern selbst über Diagnosen und Befunde
erkundigen. So verbergen Versicherungsnehmer nichts vor der Versicherung. Der
Vorwurf der arglistigen Täuschung ist vom Tisch.
Was ist zu
tun, wenn der Schadensfall eintritt? Wer nicht mehr in seinem Beruf arbeiten
kann, muss die BU-Versicherung anschreiben und eine ärztliche Bescheinigung mitschicken.
Die Versicherung zahlt dann entweder oder hakt nach. „Sobald
die Versicherung Nachfragen stellt, ist es Zeit, eine Anwältin oder einen Anwalt
einzuschalten“, warnt der Anwalt- und Notarverein Lippstadt e.V. Er rät
davon ab, die Fragen selbst zu beantworten. Im Zweifel werde die Situation
dadurch noch komplizierter. Außerdem sei es wichtig, mit anwaltlicher Hilfe auf
Augenhöhe mit der Versicherung zu agieren. Es gehe schließlich um existenzielle
Fragen.
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Beratung zur Berufsunfähigkeitsversicherung? Kompetente Rechtsanwältinnen
und Rechtsanwälte in Ihrer Nähe finden Sie unter: www.anwaltverein-lippstadt.de
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Autor
Beese, Martina - Rechtsanwalt
Kanzlei: Engemann und Partner
Kastanienweg 9
59555 Lippstadt
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