Berufsunfähigkeitsversicherung: Vollkommene Offenheit beim Abschluss ratsam

Themenbereich: Versicherungsrecht
 
Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) gilt als eine der wichtigsten Versicherungen für Arbeitnehmer. Dennoch sagen mehr als drei Viertel der auf das Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, dass es hier im Schadensfall besonders häufig zu Streitigkeiten kommt. Das geht aus einer Forsa-Umfrage unter den Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein von 2014 hervor. Der Anwalt- und Notarverein Lippstadt e.V. erklärt, worauf Verbraucher beim Vertragsabschluss achten müssen.
 

Weigert sich die BU-Versicherung zu zahlen, hängt das meist mit den Gesundheitsfragen zusammen, die man beim Vertragsabschluss beantworten muss. Die Versicherung zahlt unter Umständen nicht, wenn Verbraucher hier falsche oder unvollständige Angaben gemacht haben. Das ist möglicherweise passiert, weil der Versicherungsvermittler erklärt hat, die Fragen hätten keine so große Bedeutung.

Es kann selbst dann zu Streitigkeiten kommen, wenn Verbraucher alle Vorerkrankungen angegeben haben, die ihnen bekannt sind.  „Manchmal tragen Ärzte Diagnosen oder Verdachtsdiagnosen in die Krankenakte ein, von denen die Patienten gar nichts wissen“, sagt der Anwalt- und Notarverein Lippstadt e.V. Deshalb könnten sie diese natürlich auch nicht angeben. „Die Versicherung kann das später als arglistige Täuschung auslegen“, warnt der Anwalt- und Notarverein Lippstadt e. V. Sie zahle dann nicht und der Versicherte erhalte auch seine Beiträge nicht zurück.

Um dies zu vermeiden, sollten Verbraucher unbedingt alle Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantworten. Auch kurze, scheinbar unwichtige Erkrankungen müssen genannt werden. „Außerdem können Verbraucher bei der Krankenversicherung eine Liste mit allen Ärzten anzufordern, bei denen sie in Behandlung waren. Häufig stehen in dieser Liste auch Diagnosen“, rät der Anwalt- und Notarverein Lippstadt e. V.
Wenn Verbraucher die Liste an die BU-Versicherung übermitteln und die Ärzte von ihrer Schweigepflicht gegenüber der Versicherung entbinden, kann die Versicherung sich bei den Medizinern selbst über Diagnosen und Befunde erkundigen. So verbergen Versicherungsnehmer nichts vor der Versicherung. Der Vorwurf der arglistigen Täuschung ist vom Tisch.

Was ist zu tun, wenn der Schadensfall eintritt? Wer nicht mehr in seinem Beruf arbeiten kann, muss die BU-Versicherung anschreiben und eine ärztliche Bescheinigung mitschicken. Die Versicherung zahlt dann entweder oder hakt nach.  „Sobald die Versicherung Nachfragen stellt, ist es Zeit, eine Anwältin oder einen Anwalt einzuschalten“, warnt der Anwalt- und Notarverein Lippstadt e.V. Er rät davon ab, die Fragen selbst zu beantworten. Im Zweifel werde die Situation dadurch noch komplizierter. Außerdem sei es wichtig, mit anwaltlicher Hilfe auf Augenhöhe mit der Versicherung zu agieren. Es gehe schließlich um existenzielle Fragen.

Sie benötigen rechtliche Beratung zur Berufsunfähigkeitsversicherung?

Kompetente Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Ihrer Nähe finden Sie unter: www.anwaltverein-lippstadt.de

 

Autor


Beese, Martina - Rechtsanwalt


Kanzlei: Engemann und Partner
 
Kastanienweg 9
59555 Lippstadt
 
Telefon: 02941 - 9700-33
Telefax: 02941 - 9700-50
E-Mail: m.beese@engemann-und-partner.de
Website: www.engemann-und-partner.de

"Die einzelnen Beiträge stammen von dem jeweils angegebenen Autor. Der jeweilige Autor ist für den Inhalt des Beitrages verantwortlich. Bei dem Autor liegen die Urheberrechte an dem jeweiligen Beitrag. Der Anwalt und Notarverein Lippstadt betreibt keine Rechtsberatung. Bei Fragen zu den einzelnen Beiträgen wenden Sie sich bitte direkt an den Autor."
 
 
Druckansicht . Zu den Themenbereichen
Stichwortsuche

Veranstaltungskalender
«Juni 2023»
MoDiMiDoFrSaSo
   1234
567891011
12131415161718
19202122232425
2627282930