Bürgerservice

Auf den folgenden Seiten stellen Ihnen die Rechtsanwälte/Mitglieder des Anwalt- und Notarverein Lippstadt e.V. für Sie ausgesuchte Rechtsthemen und gerichtliche Entscheidungen vor, die für Alltag, Beruf und Familie für jeden Leser von Bedeutung und Interesse sein können.

Die Ausführungen stammen von dem zu jedem Beitrag als Autor genannten Rechtsanwalt. Der jeweilige Autor zeichnet für den von ihm verfassten Beitrag verantwortlich.

Bei Fragen zu den Themen stehen die Verfasser gerne für Fallfragen zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass der Anwalt- und Notarverein selbst keine Rechtsberatung erbringt. Sollten Sie also Fragen zu den einzelnen Beiträgen, oder darüber hinaus gehende Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an den jeweiligen Autor.




Themenbereiche

allg Zivilrecht
Beiträge: 13

Arbeitsrecht
 

 
Autor: Beese, Martina

Kündigungsschutzklage: (Höhere) Abfindung möglich

Gekündigt – das ist erst einmal ein Schock. Häufig lohnt es sich, gegen eine Kündigung zu klagen. Eine Kündigungsschutzklage kann sich auch auszahlen, wenn man bereit ist, das Unternehmen zu verlassen. Mitunter ist eine höhere Abfindung drin. Wer klagen möchte, muss allerdings eine Frist von drei Wochen einhalten, wie der Anwalt-und Notarverein Lippstadt e.V. informiert. ...mehr
 

 
Autor: Beese, Martina

Kaltes Büro: Arbeitnehmer können Anspruch auf kältefrei haben!

Im Winter kann das Büro auskühlen. Fallen die Temperaturen unter ein bestimmtes Niveau, haben Arbeitnehmer ein Recht auf wärmere Räume. Handeln die Vorgesetzten nicht, können die Arbeitnehmer mitunter sogar frühzeitig nach Hause gehen, berichtet der Anwalt- und Notarverein Lippstadt e. V.

Ein Chef muss im Rahmen seiner Fürsorgepflicht den Arbeitsplatz zumutbar gestalten, er darf weder zu warm noch zu kalt sein. Wer überwiegend sitzend seinem Job im Büro nachgeht, darf mindestens 19 Grad Lufttemperatur verlangen. So schreiben es die Technischen Regeln für Arbeitsstätten vor.

Wann der Arbeitgeber Wärmemaßnahmen ergreifen muss, hängt aber auch vom individuellen Empfinden seiner Angestellten ab“, sagt der Anwalt- und Notarverein Lippstadt. Wer schnell friere und einen zugigen Arbeitsplatz habe, könne seinen Chef darum bitten, einen anderen Platz zu bekommen.

Darüber hinaus ist die Tätigkeit entscheidend. Wer berufsbedingt an der frischen Luft arbeitet, etwa als Bauarbeiter, muss andere Mindesttemperaturen ertragen als ein Büroangestellter. Für diese Berufsfelder gibt es keine klar definierten Untergrenzen - der Einzelfall entscheidet.

Wer unter zu geringen Temperaturen leidet, sollte das Gespräch mit seinen Vorgesetzten suchen. Wer seine Arbeit eigenständig niederlegt und nach Hause geht, riskiert mindestens eine Abmahnung.

Sollten sich aber keine höheren Temperaturen einstellen, können Arbeitnehmer sogar frei bekommen. Doch ist das eine eher theoretische Möglichkeit, da Vorgesetzte ein hohes Eigeninteresse an zumutbaren Arbeitsbedingungen haben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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